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Projektförderung

Die Akademie stellt in jedem Jahr Mittel zur Unterstützung von Projekten bereit, die durch regionale Akteure vorangetrieben werden. Neben der thematischen Ausrichtung auf Fragen der nachhaltigen Regionalentwicklung ist dabei wichtig, dass die Antragsteller mit Hilfe der Stiftungsmittel zusätzliche finanzielle Unterstützung aus anderen Quellen einwerben.

Neben der finanziellen Projektförderung stellt die Akademie ihre Beratung zur Projektentwicklung im Rahmen von EU-, Bundes- oder Landesprogrammen zur Verfügung. Auch hier ist das ressortübergreifende Agieren ein wichtiges Kriterium für die Gewährung der Akademieförderung.

Förderanträge und Fristen

Projekt- oder Stipendienanträge sind zu jedem Zeitpunkt des Jahres möglich. Für eine Berücksichtigung im Haushalt des Folgejahres jedoch ist der 30.09. eines jeden Jahres der spätest mögliche Antragseingang.

Das dreistufige Antragsverfahren durchläuft folgende Schritte:

1. Einreichen einer Ideenskizze
Es sind Anträge zu der gesamten Themenbreite der Nachhaltigkeit möglich. Dennoch definiert die Akademie „Themen des Jahres“ als besondere Schwerpunkte, auf die sich die Ideenskizzen vorzugsweise beziehen sollte.
 
2. Anhörung und Projektentwicklung
Entweder in den Geschäftsräumen der Akademie oder vor Ort finden Anhörung und Projektentwicklung. Beide Prozesse prüfen die unterschiedlichen konzeptionellen, finanziellen, personellen und strukturellen Dimensionen der Tragfähigkeit des Vorhabens und entwickeln diese ggf. weiter.
 
3. Einreichung der formellen Antragsunterlagen
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Anhörung und Projektentwicklung entscheidet die Gremien der Akademie über die Förderfähigkeit der Projektes und über die Höhe der zu gewährenden Unterstützung.


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